Berufsunfähigkeit

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 
     
 
 
 

 

Erwerbsunfähigkeit durch die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung richtig absichern !

 

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt auf 67 Jahre  -  aber immer weniger Bundesbürger erreichen es auch noch als Berufstätige.

 


Quelle: FOCUS Money  24/2010, Sonderdruck

 

Jeder Vierte muss seinen Beruf durch Krankheit oder einen Unfall vorzeitig aufgeben.

Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden über 50 % der Bezieher von BU-/ EU-Rente zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr erwerbsunfähig, ein Viertel der Frührentner ist  unter 44 Jahre  alt.


Dann springt zwar der Staat ein und zahlt - aber seit der Rentenreform 2001 gibt es allenfalls noch Minirenten für ältere, aber kaum Chancen für jüngere Erwerbsunfähige auf staatliche Leistungen. Diese beträgt selbst im Idealfall nur noch etwa  ein Drittel  des letzten Bruttoeinkommens. 

Um zu testen, wie gut Sie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit abgesichert wären, erfassen Sie zunächst alle regelmäßigen Kosten wie Miete, Finanzierungs- bzw. Darlehensraten, Strom, Auto, Kleidung und Lebensmittel. Im Schnitt werden von einem Bruttoeinkommen ca. 60 % benötigt. Das bedeutet für die meisten, dass Sie in der Regel durch die Berufsunfähigkeit Ihren regelmäßigen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Um diese Lücke bei Unfall, Krankheit oder Tod zu schließen, sollten Sie deshalb dringend mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Grundfähigkeitsversicherung privat vorsorgen. 
 

 

Für Selbständige, Freiberufler und Hausfrauen existieren meist   KEINE   gesetzlichen Ansprüche.

 

 

Neue gesetzliche Regelungen

Seit dem 01.01.2001 entfällt der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit für alle, die  nach dem 01.01.1961 geborenen sind!
 

Hier einige Details:

Die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden seit dem 01.01.2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Rentenhöhe ist davon abhängig, wie lange ein Versicherter - in welcher Tätigkeit auch immer - noch arbeiten kann:

  • 6 Stunden und länger pro Tag = KEINE RENTENZAHLUNG ! 
    (Zum Beispiel: Kann ein ehemalige leitender Angestellter einer Firma noch 
    6 Stunden als Nachtportier eingesetzt werden, dann erhält er keine Rente!)
  • von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag = Halbe Erwerbsminderungsrente
  • unter 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungsrente
  • Empfänger einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht = volle Erwerbsminderungsrente
  • Versicherte, die bei In-Kraft-Treten der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben und in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren
    anderen Beruf nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können = 1/2 der vollen Erwerbsminderungsrente
  • Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt.
  • Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%. Beginnt diese Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres, ist der Rentenabschlag auf  max. 10,8%  begrenzt.

Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten - befristet auf 3 Jahre gewährt. Sie können wiederholt werden.
Die Erwerbsminderungsrenten werden längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.

 

FAZIT:

Wenn Sie nicht zu unzumutbaren Arbeiten gezwungen sein möchten, um nicht im Fall einer Berufsunfähigkeit zum finanziellen Notfall zu werden, benötigt heute   jeder   eine private Berufsunfähigkeitsversicherung!


 

Habe ich nicht durch eine private Unfallversicherung schon ausreichend vorgesorgt ?

Nein, denn weniger als drei Prozent der Frührenten sind auf Unfälle zurückzuführen !


 

Sie denken, dass Sie nicht gefährdet sind, berufsunfähig zu werden ? 

Hier möchten wir auf die Statistik der Bundesregierung zurückgreifen. 

Die häufigsten Krankheiten sind nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund 2008 demnach:

 

 


Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, 2008

 

 

Wie Sie hieran sehen, sind  PSYCHISCHE Ursachen die häufigsten Gründe für eine Erwerbsminderung und ausschlaggebend für Berufsunfähigkeit. Eine private Unfallversicherung schützt deshalb oft nicht vor dem finanziellen Absturz. Sie kommt allenfalls infrage, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht möglich ist.

 

 

Unser Tipp zum Schluss:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Ernstfall nicht zahlt, nützt niemandem. 
Worauf muss man als Verbraucher beim Abschluss achten ? Das Wichtige steht in den Vertragsbedingungen, dem so genannten „Kleingedruckten“. Der Versicherer sollte auf die Möglichkeit zur „abstrakten Verweisung“ verzichten, sonst muss er solange keine Rente zahlen, wie man als berufsunfähiger Versicherter theoretisch noch in einem anderen, seiner bisherigen sozialen Stellung entsprechenden Job einsetzbar ist – egal, ob man im Ernstfall eine solche Stelle überhaupt findet oder nicht. Der Versicherungsschutz sollte bestehen, bis man das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, denn in vielen Fällen tritt Berufsunfähigkeit erst in den letzten Arbeitsjahren vor dem Ruhestand ein.

 

Fragen Sie noch heute bei uns, was diese Absicherung für Sie kostet. Wir vergleichen für Sie unabhängig und kompetent unter verschiedenen Gesellschaften und wählen entsprechend Ihrer Berufsgruppe die jeweils günstigste Versicherung mit den besten Bedingungen aus.

 

 

Schlusswort zum THEMA  "BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG"


Bei einem Berufsunfähigkeitsschutz ist es wichtig, nicht nur auf den Preis zu achten. Im Ernstfall hängt es von den konkreten Vertragsbedingungen ab, ob man Anspruch auf Leistungen hat, wenn man seine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. 
 

Sehr wichtig ist auch die Finanzstärke des Versicherers, denn gerade in wirtschaftlichen unruhigen Zeiten kommt es darauf an, dass der Versicherer seine Kapitalanlagen gut im Griff hat. Letztlich verlassen sich die Kunden darauf, dass auch in Jahren und Jahrzehnten die versprochenen Leistungen zuverlässig zur Auszahlung kommen. Die Wahl eines finanzstarken Partners ist auch wichtig, um den zu zahlenden Nettobeitrag stabil über Jahre halten zu können. Schafft es der Versicherer nicht, kann die Prämie bis maximal zum Bruttobeitrag angehoben werden.


Diese ersten Tipps ersetzen nicht die persönliche Beratung und die Risikoanalyse sowie die Berechnung wie hoch Ihre individuelle Absicherung sein muss.

 

SIE wollen im Fall der Fälle nicht Ihre Lebensplanung aufgeben müssen?

 

Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Büro und wählen direkt:   0 58 02 - 970 10 - 82   oder

 

senden Sie uns eine Mail an: Taxiversicherung (at) aol.com