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Gerichtsstand bei "juristischen"
Personen
Eine durch einen
Verkehrsunfall geschädigte juristische Person (hier: GmbH) kann gegen
den Kfz-Haftpflichtversicherer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union an ihrem Sitz klagen, da der Begriff "Person", wie er in der
EuGVVO (EG-Verordnung Nr. 44/2001) verwendet wird, sowohl natürliche als
auch juristische Personen umfasst und auch eine juristische Person im
Verhältnis zu einem Versicherungsunternehmen als "schwächere" Partei
anzusehen ist.
(OLG Celle,
Az. 14 U 211/06)
Verjährungshemmung
Die Hemmung
der Verjährung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer nach einem
unvollständig ausgefüllten Unfallbericht nahezu sechs Jahre wartet, bis
er sich wieder an seinen Versicherer wendet.
(OLG Saarbrücken,
A. 5 U 157/08-17)
Duplexstellplätze ausweispflichtig
Werden
Duplex-Tiefgaragenplätze zur Verfügung gestellt, so ist das Aushändigen
einer Bedienungsanleitung auf zwei Blättern (DIN A 4) an einem an dem
Duplex-Stellplatz angrenzenden Betonpfeiler im Hinblick auf die
Verkehrssicherungspflichten nicht ausreichend.
(OLG München,
A. 5 U 5270/08)
Rundfunkgebühren für PC mit
Internet-Anschluß
Für Computer
mit Internet-Anschluss sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichts
Braunschweig keine Runfunkgebühren zu zahlen.
(Urteil
20.11.2009, Az: 4 A 188/09)
Riester Rente auf Mallorca
Der EuGH hat
09/2009 entschieden, dass künftig auch Grenzgänger von den Vorteilen der
Riester-Rente profitieren sollen. Konkret bedeutet das Urteil, das auch
die Arbeitnehmer die Förderung der Riester-Rente bekommen, die in
Deutschland arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber im
Ausland wohnen und dort besteuert werden.
Vorsatz oder nicht in der
privaten Haftpflichtversicherung ?
Schlägt der
Versicherungsnehmer einem anderen mit einem Bierkrug so fest auf den
Kopf, dass der Krug zerbricht, handelt er bezüglich der Verletzung der
umstehenden Personen durch fliegende Glassplitter nicht vorsätzlich.
Hier ist nicht allein die unmittelbare Nähe für die Annahme eines
vorsätzlichen Handelns ausreichend.
(OLG Karlsruhe, Az: 12 U
249/08)
Rückkaufswert bei vorzeitig
gekündigten Kapitallebensversicherungen
Bei einer
vorzeitig gekündigten Kapitallebensversicherung haben die
Versicherungsnehmer Anspruch auf den um den Stornoabzug bereinigten
vertraglich vereinbarten garantierten Rückkaufswert, zzgl. der
Überschußbeteiligung, mindestens aber auf die Hälfte des mit den
Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten
Deckungskapitals ohne Stornoabzug. Einen weiteren von diesen beiden
genannten Werten zu unterscheidenden gesetzlichen Rückkaufswert gibt es
in diesem Fall nicht.
(BGH, Az: IV ZR 224/07)
Kunde darf kein Täuschungsmanöver
vornehmen
Täuscht der
Versicherungsnehmer eine Pflegebedürftigkeit vor und erschleicht sich
hierdurch Leistungen in der privaten Pflegeversicherung rechtfertigt
dieses nicht nur die Kündigung des Vertrages, sondern auch die eines
daneben bestehenden Krankheitskostenversicherungsvertrages.
(OLG Koblenz, Az: 10 U
592/07)
Kunde darf eine
zweite Unfallversicherung nicht verschweigen
Wer
seiner Unfallversicherung im Schadenfall verschweigt, dass er eine
weitere Unfallpolice besitzt, verliert den Versicherungsschutz – der
Versicherer hat ein Recht zu erfahren, ob man sein Unfallrisiko mit
mehreren Policen gleichzeitig versichert hat. Das zeigt eine
Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken
(Az.: 5 U 122 / 08-14)
Raser gefährden den
Vollkaskoschutz
Wer bei seinem
Kfz-Versicherer falsche Angaben über Unfallhergang und Geschwindigkeit
macht, verstößt gegen seine Aufklärungspflicht und verliert den
Vollkaskoschutz. Das musste ein Raser vor dem Saarbrücker
Oberlandesgericht erfahren
(Az. 5 U 78/08).
Beim Ausfüllen der Schadenanzeige kann sich der Versicherte zwar um
wenige Stundenkilometer verschätzen, aber eine Abweichung von mehr als
25 km/h muss vom Versicherer nicht hingenommen werden. Der Versicherte
verstößt damit gegen seine Aufklärungspflicht und der Versicherer muss den
Schaden nicht zahlen.
Stillegung von KFZ
Eine
KFZ-Zulassungsstelle muss ein Auto stillegen, wenn der Versicherer sie
über das Ende des Versicherungsschutzes für den Wagen informiert, selbst
wenn diese Information falsch ist. Eine Ausnahme gilt nur bei allenfalls
offensichtlichen Schreibfehlern. Ob Schutz besteht, muss der
Fahrzeughalter mit dem Versicherer klären.
(OVG Saarland, Az: 1 B 10/09)
AGG Gleichbehandlung Arbeitgeber
Arbeitgeber
dürfen einzelne Mitarbeiter von einer freiwilligen Lohnerhöhung
ausschließen, wenn diese im Gegensatz zum Rest der Belegschaft vor
einigen Jahren nicht bereit waren, dem damals noch notleidenden Betrieb
Zugeständnisse zu machen.
(BAG, Az: 5 AZR 485/08)
Bei mangelnder
Aufklärung kann der Patient seinen Arzt in Regress nehmen
Ein Arzt
schlug einem privat versicherten Patienten eine bestimmte Behandlung
vor. Bei dieser Behandlung war nicht klar, ob alles unter den
Deckungsschutz der privaten Krankenversicherung fiel. In einem solchen
Fall verletzt der Mediziner seine Aufklärungspflichten, wenn er den
Patienten nicht darauf hinweist, dass eventuell Eigenbeteiligungen
entstehen könnten. Der Patient hat in diesem Fall Schadenersatzanspruch
nach § 823 BGB gegen den Arzt. Das OLG Karlsruhe verurteilte den Arzt
zur Erstattung der Mehrkosten.
Unterhalt muss
nicht aus Lebensversicherung finanziert werden
Eine
Lebensversicherung muss nicht ohne weiteres zur Finanzierung des
Lebensunterhalts eingesetzt werden. Denn nach einem Urteil des
Sozialgerichts Koblenz darf der Versicherte das Geld behalten, wenn er
damit nachweislich den Kauf oder den Erhalt eines Grundstücks
finanzieren möchte.
SG Koblenz vom 11.2.2009 S
6 AS 734/07)
ACHTUNG bei
Unfallversicherungen !
Versicherer sollte Zeckenbiss als Unfall werten
Fast ganz Süddeutschland ist mittlerweile Risikogebiet für die von
Zecken übertragene FSME, eine Form der Hirnhautentzündung, die schwere
Gesundheitsschäden verursachen kann. Auch die durch Zeckenbisse
verursachte Borreliose ist auf dem Vormarsch, die Gelenke, Nervensystem
und Organe befallen kann. Betroffene werden manchmal ganz oder teilweise
arbeitsunfähig.
Viele Unfallversicherer werten Zeckenbisse in ihren Vertragsbedingungen
noch nicht als Unfälle.
Einige Gesellschaften haben aber bereits reagiert und leisten auch bei
schweren Krankheiten nach Zeckenbiss. Aber auch bei diesen Versicherern
sind Zeckenbisse nur in neueren Unfallpolicen
eingeschlossen. Sie sollten also prüfen, ob die Folgen von Zeckenbissen
im Versicherungsschutz abgedeckt sind. Policen ohne Schutz bei
Zeckenbissen sollten Sie umgehend von Ihrer Gesellschaft umgestellt
werden. Ist das nicht möglich, können Sie zu einer Gesellschaft mit
besserem Versicherungsschutz wechseln.
Unfallversicherungen lassen sich im Regelfall mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Verträge, die ab dem
25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, kann man
erstmals zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach jeweils zum
Jahresende ordentlich kündigen. Nach Beitragserhöhungen oder
Schadenfällen ist zwar auch eine Kündigung während des laufenden Jahres
möglich. Finanziell sinnvoll ist der Wechsel der Unfallversicherung
jedoch erst zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer auf
jeden Fall die gesamte Jahresprämie zusteht.
Gesundheitsexperten empfehlen, sich in gefährdeten Gebieten impfen zu
lassen und bei Gesundheitsstörungen nach Zeckenstichen sofort zum Arzt
zu gehen, um rasch behandelt zu werden und gegenüber dem
Unfallversicherer im Ernstfall einen Nachweis zu haben.
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