Was sollte ich vor dem Abschluss
einer privaten
Krankenversicherung
beachten?
Ihre Fragen nach dem aktuellen Stand des neuen
Gesundheitsfonds und den speziellen Regelungen, die auf alle
Versicherten zukommen können Sie uns gerne per Email
stellen.
Wir senden Ihnen dann gerne Informationsmaterial per Email
zu.
Zunächst sollten Sie genau festlegen, welche Leistungen
Ihnen besonders wichtig sind. Auf dieser Basis nehmen wir
dann für Sie einen Preisvergleich zwischen den
Gesellschaften vor. Die Preisunterschiede können bis zu
€ 300,-- im Monat bei gleicher Leistung betragen. Wir
filtern für SIE die günstigste Lösung bei optimaler
Leistung.
Wichtig: Die Angaben der Gesundheitsprüfung im
Antrag müssen sehr sorgfältig ausgefüllt werden, sonst kann
die Versicherung die Leistung verweigern.
Welche Leistung bietet mir eine
private Krankenversicherung ?
Der Arzt oder Zahnarzt kann je nach Art der Leistung
(persönlich oder technisch) unter Berücksichtigung von
Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen einen mehrfachen
Satz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ, GOZ)
berechnen. Dadurch erhalten Privatpatienten in der Regel
höherwertige Leistungen.
Den Umfang Ihres Versicherungsschutzes bestimmen Sie
ganz individuell.
Sie können im Falle eines Krankenhausaufenthaltes die
Unterbringung in einem Ein-Bett- oder Zwei-Bett-Zimmer, aber
auch in einem Mehr-Bett-Zimmer wählen. Sie können
Chefarztbehandlung vereinbaren oder auch den Besuch bei
einem Heilpraktiker mit einschließen.
Nach Ihren Wünschen richtet sich dann auch die
Beitragshöhe. Darüber hinaus richtet sich die Beitragshöhe
nach Ihrem Geschlecht und dem Alter sowie nach Ihren
Vorerkrankungen.
Durch Selbstbeteiligungen oder Tarifwechsel sind
Beitragssenkungen möglich.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf ganz Europa
unbegrenzt, im außereuropäischen Ausland bis zu einem Jahr
oder unbegrenzt.
Wo liegen die Unterschiede zwischen
einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Unterschiede liegen in erster Linie in den
angebotenen Leistungen und in den Kosten. Die private
Krankenversicherung bietet mehr und höherwertige Leistungen
als die gesetzliche Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung versichert jedes
Familienmitglied einzeln zu einem bestimmten Preis. Gerade
für Selbständige kann es sich deshalb rechnen eine private
Krankenversicherung abzuschließen. Bei Selbständigen
berechnet sich der Beitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung nach dem Einkommen aus dem letzten
Einkommensteuerbescheid, wobei es bei den gesetzlichen
Kassen sogenannte Mindestbeiträge für Selbständige gibt,
die nicht unterschritten werden dürfen.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Hinzu kommen die Quartalszahlungen in Höhe von jeweils 10,--
€, die jeweils für den Arzt und für den Zahnarzt fällig
werden. Dieses kann jährlich bis zu € 80,-- ausmachen.
Außerdem sind viele Heilmittel (wie z. B. Kontaktlinsen)
nicht versichert und müssen selbst gezahlt werden. Auch bei
Zahnersatz gibt es nur noch Festtarife der Kassen, so dass
Sie im Leistungsfall mit hohen Zuzahlungen zu rechnen haben.
Deshalb kann es sich nach heutigen Kriterien sogar für
Familien lohnen in die private Krankenversicherung zu
wechseln.
Wer kann eine private
Krankenversicherung abschließen?
Selbständige und Freiberufler
Beamte
Angestellte, die mit ihrem Einkommen über der
Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die ihm
fehlenden Leistungen über eine private
Kranken-Zusatzversicherung absichern. Dieses kann für
Zahnarztleistungen, für Krankenhausaufenthalte und/oder für
den Besuch beim Hausarzt abgeschlossen werden.
Bekomme ich als Rentner einen
Zuschuss zu meiner privaten Vollversicherung?
Sind Sie privat krankenversichert, wird der Zuschuss in
Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach der
Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes
aller gesetzlichen Krankenkassen auf den Rentenzahlbetrag
ergibt. Vom 1.7.2008 bis 31.12.2008 beträgt der Zuschuss 7
Prozent der monatlichen Rente. Der Zuschuss wird
gegebenenfalls auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
zur privaten Krankenversicherung begrenzt.
Beziehen Sie mehrere Renten der gesetzlichen
Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rente wegen Alters und
Hinterbliebenenrente, wird der Zuschuss aus der Summe dieser
Renten berechnet.
Haben Sie neben Ihrer freiwilligen Krankenversicherung auch
eine private (Zusatz-)Krankenversicherung abgeschlossen,
wird der Zuschuss nur zur freiwilligen Krankenversicherung
gezahlt.
Ab 1.1.2009 gilt für die Berechnung des Zuschusses für
freiwillig und privat krankenversicherte Rentner ein von der
Bundesregierung festgelegter einheitlicher allgemeiner
Beitragssatz. Der Zuschuss wird in Höhe des halben Betrages
gezahlt, der sich aus der Anwendung des um 0,9
Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes
auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Die Höhe des neuen
Beitragssatzes steht noch nicht fest; sie wird von der
Bundesregierung bis zum 1.11.2008 festgelegt werden.
Bleibt meine private
Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar?
Die Altersstruktur der Bevölkerung ändert sich nach den
Erhebungen in den nächsten Jahrzehnten dramatisch. Heute ist
bereits jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre. Im Jahr 2030
wird dies bereits jeder Dritte sein. Die Anzahl der über
80jährigen in der Gesellschaft steigt kontinuierlich an.
Ihre Zahl wird sich bis zum Jahr 2030 fast verdoppeln.
Gleichzeitig nimmt die Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2030
um zehn Prozent ab. In der privaten Krankenversicherung gibt
es (im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung)
grundsätzlich keine Verschiebung der Beiträge auf andere
Generationen. Versicherungsmathematisch bringt jeder
Jahrgang die Krankheitskosten für seinen Jahrgang auf. Die
älteren Versicherten sind daher prinzipiell nicht auf die
Zahlungsfähigkeit der jüngeren Generation angewiesen.
Um die Beiträge auch im Alter für den Versicherten
bezahlbar zu halten, werden sogenannte
Altersrückstellungen gebildet. Diese werden in jungen
Jahren von angesammelten Beitragsanteilen gebildet und
verzinslich angelegt. Damit werden dann die steigenden
Beiträge im höheren Lebensalter finanziert.
Außerdem bietet die private Krankenversicherung
verschiedene Möglichkeiten, die Beiträge darüber hinaus zu
senken.
Wie funktioniert der
Gesundheitsfonds ab 01.01.2009 ?
Ab 1. Januar 2009
zahlen alle Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz.
Erstmals hat die Bundesregierung den Beitrag am 1. November
2008 festgelegt, für 2009 auf 15,5 %. Der Bund zahlt
zur Abgeltung der versicherungsfremden Leistungen der
Krankenkassen für das Jahr 2009 vier Milliarden Euro an den
Gesundheitsfonds. Ab dem Jahr 2010 erhöhen sich diese
Leistungen um jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zu einer
Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro.
Bis zum 31. Dezember 2010 bleibt die
Organisation des Beitragseinzugs in der bisherigen Form
erhalten. Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Arbeitgeber die
Möglichkeit, ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen
gebündelt an eine Weiterleitungsstelle zu entrichten. Das
Bundesversicherungsamt (BVA) wird den Gesundheitsfonds
verwalten.
Jede Krankenkasse erhält pro
Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu-
und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer
Versicherten. Durch die Berücksichtigung schwerwiegender und
kostenintensiver chronischer Krankheiten trägt der
Risikostrukturausgleich (RSA) dem unterschiedlichen
Versorgungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse
Rechnung. Dieser weiterentwickelte, morbiditätsorientierte
RSA wird ebenfalls zum 1. Januar 2009 eingeführt.
Das kann der Privatversicherte selbst für die
Beitragssenkung tun:
1. Einen Wechsel von einem Tarif zu einem anderen
vornehmen.
2. Den vereinbarten Selbstbehalt erhöhen.
3. Den Versicherungsschutz im Krankenhaus vom Einbett- auf
ein Zweibettzimmer ändern.
4. Krankentagegeld fällt für Rentner weg, da sie nicht mehr
mit Lohnausfall rechnen müssen.
5. Das Krankenhaus-Tagegeld kann gesenkt oder ganz
aus der Leistung genommen werden.
Seit Juli 1994 wird zudem einheitlich von allen privaten
Krankenversicherungen ein Standardtarif für ältere
Versicherte ( ab 65 Jahre ) angeboten. Voraussetzung ist,
dass man schon mindestens 10 Jahre Mitglied in der privaten
Krankenversicherung ist. Mit diesem Tarif ist eine
kostengünstige Versicherungsmöglichkeit für Rentner
gewährleistet. Die Leistungen dieses Standardtarifs
entsprechen in wesentlichen Bereichen denen der gesetzlichen
Krankenkassen.
Welche Alternativen im Einzelnen bestehen, lässt sich
jedoch nur individuell klären.
Wir beraten Sie gerne.
Welche Kündigungsmöglichkeiten habe
ich in der privaten Krankenversicherung?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden
Versicherungsjahres kündigen, frühestens zum Ablauf einer
auf zwei Jahre vereinbarten Mindestvertragsdauer. Neben
dieser ordentlichen Kündigung hat der Versicherungsnehmer in
einigen Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit
kürzerer Kündigungsfrist, z.B. bei eintretender
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
oder bei Beitragsanpassungen.